Liebe Elternschaft,
ab dem 02.12.2021 treten folgende neue Regelungen in Kraft:
- Wiedereinführung der Maskenpflicht auch am Sitzplatz während des Unterrichts und der Ganztags- und Betreuungsangebote!
- Betreten des Schulgebäudes nur noch für immunisierte oder getestete Personen (§ 3 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO).
- Antigen-Schnelltest dürfen maximal 24 Stunden, PCR-Testungen maximal 48 Stunden alst sein.
- Grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske im Schulgebäude.
- Maskenpflicht bei allen Zusammenkünften (Konferenzen, Gremien, etc.) sofern der Mindestabstand nicht gewährleistet ist.
Vollständige Informationen zur aktuellen Regelung finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw/01122021-maskenpflicht-am-sitzplatz
Die vom Schulministerium vorgeschriebenen Regelungen gelten uneingeschränkt auch für die Schulen des Erzbistums Köln.