Das Bildungspaket
Das Bildungspaket ermöglicht, dass Ihre Kinder in der Schule und in der Freizeit ohne Einschränkungen mitmachen und teilnehmen können. Sie erhalten Zuschüsse z.B. für Klassenfahrten, Ausflüge und Ferienfreizeiten, Sport- und Musikangebote, Nachhilfe oder das gemein–schaftliche Mittagessen in der Schule, der Kindertages–stätte oder bei der Tagesmutter.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozial–gesetzbuch II (vom Jobcenter) oder
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII oder
- Leistungen nach § 2 und § 3 Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag erhalten,
- bzw. deren Einkommen nur geringfügig über den oben genannten Sozialleistungen bzw. den speziellen Einkommensgrenzen liegt (wird im Einzelfall berechnet)
Was beinhaltet das Bildungspaket?
Kultur, Sport, Mitmachen: Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben
Lernförderung
Schulbedarf
Schülerbeförderung
Mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertagesstätten
Eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten
Ermäßigtes Mittagessen in Schulen, Kindertagesstätten und Tagespflege-Betreuung
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/bildungspaket/
Wie bekomme ich die Leistungen?
Sie können für jedes Kind einen Antrag stellen. Dieser liegt im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, den Bezirkssozialämtern, den Standorten des Jobcenters, den Wohngeldstellen sowie in Schulen und Kindertagesstätten für Sie aus. Sie finden den Antrag auch im Internet unter www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/bildungspaket/
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, muss zunächst Ihr Einkommen durch den Orientierungsservice des Jobcenters geprüft werden. Welche Unterlagen für die Prüfung des Einkommens erforderlich sind und welches Jobcenter für Sie zuständig ist entnehmen Sie folgendem Link: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/bildungspaket/oft-gestellte-fragen#ziel_0_36 oder unter Telefon 0221/96443401.
Vom Jobcenter erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihr Einkommen. Diese muss dem Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe beigefügt werden. Der Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe muss beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Bildung und Teilhabe, Köln-Pass, Wiener Platz 2a, 51065 Köln gestellt werden.
Wenn Sie Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, schicken Sie den Antrag, zusammen mit dem aktuell gültigen Leistungsbescheid, an das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Bildung und Teilhabe, Köln-Pass, Wiener Platz 2a, 51065 Köln.