Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule.

Sie befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.

Den Vorsitz führt der / die Schulleiter(in), jedoch ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin / des Schulleiters den Ausschlag.

An der Schulkonferenz nehmen die von der Schulpflegschaft gewählten Eltern sowie die von der Lehrerkonferenz gewählten Lehrkräfte teil.