
Es ist die Aufgabe von Schule, allen Kindern das Lesen und Schreiben zu lehren. Dies schließt selbstverständlich diejenigen Schülerinnen und Schüler mit ein, die von einer Legasthenie oder LRS betroffen sind. Grundlagen für diese zentrale Schulische Aufgabe sind das Schulgesetz NRW und der sogenannte LRS Erlass.
Die folgenden Seiten geben einen Überblick zur rechtlichen Lage und verdeutlichen, wie die Gesamtschule die Kinder unterstützt:
https://heyzine.com/flip-book/c6de688fe4.html#page/1
Für eine allumfassende Förderung ist es oft hilfreich, wenn wir mit Ärzten, Logopäden, Ergotherapeuten, anderen Schulen oder anderen Lehrpersonen in Kontakt treten dürfen. Dafür benötigen wir eine Entbindung von der Schweigepflicht. Das entsprechende Formular finden Sie hier:
Unsere didaktische Leitung, Fr. Elke Keuenhof, bietet eine LRS-Sprechzeit an:
Mittwoch, den 25.02.2026 von 14:30Uhr -17:00 nach Terminvereinbarung:
elke.keuenhof@ge-bildungscampuskalk.de
