Es ist die Aufgabe von Schule, allen Kindern das Lesen und Schreiben zu lehren. Dies schließt selbstverständlich diejenigen Schülerinnen und Schüler mit ein, die von einer Legasthenie oder LRS betroffen sind. Grundlagen für diese zentrale Schulische Aufgabe sind das Schulgesetz NRW und der sogenannte LRS Erlass.

Die folgenden Seiten geben einen Überblick zur rechtlichen Lage und verdeutlichen, wie die Gesamtschule die Kinder unterstützt:

https://heyzine.com/flip-book/c6de688fe4.html#page/1

Sollten Sie bezüglich des LRS-Förderkonzeptes noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Didaktische Leitung:

elke.keuenhof@ges-bck-kalk.de