Das Bildungspaket

Das Bildungspaket ermöglicht, dass Ihre Kinder in der Schule und in der Freizeit ohne Einschränkungen mitmachen und teilnehmen können. Sie erhalten Zuschüsse z.B. für Klassenfahrten, Ausflüge und Ferienfreizeiten, Sport- und Musikangebote, Nachhilfe oder das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, der Kindertagesstätte oder bei der Tagesmutter.


Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II (vom Jobcenter) oder
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII oder
  • Leistungen nach § 2 und § 3 Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag erhalten,
  • bzw. deren Einkommen nur geringfügig über den oben genannten Sozialleistungen bzw. den speziellen Einkommensgrenzen liegt (wird im Einzelfall berechnet)

Was beinhaltet das Bildungspaket?

Kultur, Sport, Mitmachen:
Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erhaltenauf Antrag bis zu 15 Euro monatlich oder maximal 180Euro pro Jahr für Vereins- oder Kulturangebote. Damit können sie z.B. am Musikunterricht oder einer Ferienfreizeit teilnehmen, einen Kurs an der VHS belegen oder im Fußballverein mitmachen. Sie können den Betrag auch für Ferienaktivitäten ansparen.

Lernförderung
Schülerinnen und Schüler können Lernförderung/Nachhilfe erhalten, wenn die Schule mit einer Bescheinigung bestätigt, dass die Lernförderung erforderlich ist. Lassen Sie die Bescheinigung in der Schule ausfüllen und geben Sie diese mit Ihrem Antrag ab.

Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung 100 Euro zu Beginn des ersten Schulhalbjahres, 50 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres ausgezahlt.Wenn Sie laufende Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, erhalten Sie die Leistung automatisch. Familien mit geringem Einkommen, Wohngeld- oder Kinderzuschlagsempfänger/innen erhalten den Zuschuss zum Schulbedarf auf Antrag im
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren,
Wiener Platz 2a, 51065 Köln.

Schülerbeförderung
Ihr Kind hat einen längeren Weg zur Schule und muss notwendig mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Schule fahren? In Nordrhein-Westfalen werden Schülerfahrkosten zur nächstgelegenen Schule bereits grundsätzlich nach Schülerfahrkostenverordnung erstattet. Diese Ansprüche haben Vorrang und werden vom Schulträger getragen, wenn die Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung erfüllt sind. Bitte erkundigen Sie sich nach den Möglichkeiten im Schulsekretariat. Sind die Voraussetzungen nach der Schülerfahrkostenverordnung nicht erfüllt, kommt eine Leistung aus dem Bildungspaket nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht.

Mehrtägige Fahrten
in Schulen und Kindertagesstätten
Die Kosten für mehrtägige Fahrten werden auf Antrag übernommen, wenn die Schule oder Kindertagesstätte eine solche Fahrt mit einer Bescheinigung bestätigt. Bitte geben Sie diese Bescheinigung dann zusammen mit dem Antrag ab. Fragen Sie in der Schule, im Kindergarten, im Offenen Ganztag nach, ob von dort ein Antrag gestellt wird oder Sie selber aktiv werden müssen.

Eintägige Ausflüge
in Schulen und Kindertagesstätten
Die Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätte werden auf Antrag übernommen. Sie können den Antrag bereits stellen, wenn noch nicht bekannt ist, wann und wie viele Ausflüge stattfinden werden. Fragen Sie in der Schule, im Kindergarten, im Offenen Ganztag nach, ob von dort ein Antrag gestellt wird oder Sie selber aktiv werden müssen.

Ermäßigtes Mittagessen
in Schulen, Kindertagesstätten und Tagespflege-Betreuung
Wenn Schule, Kita, Hort oder die Kindertagespflege ein gemeinsames Mittagessen anbieten, wird hierzuauf Antrag eine Kostenübernahme gewährt. Fragen Sie in der Schule oder im Kindergarten nach, ob von dort ein Antrag gestellt wird oder Sie selber aktiv werden müssen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/bildungspaket/

Wie bekomme ich die Leistungen?

Sie können für jedes Kind einen Antrag stellen. Dieser liegt im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, den Bezirkssozialämtern, den Standorten des Jobcenters, den Wohngeldstellen sowie in Schulen und Kindertagesstätten für Sie aus. Sie finden den Antrag auch im Internet unter www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/bildungspaket/

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, muss zunächst Ihr Einkommen durch den Orientierungsservice des Jobcenters geprüft werden. Welche Unterlagen für die Prüfung des Einkommens erforderlich sind und welches Jobcenter für Sie zuständig ist entnehmen Sie folgendem Link: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/bildungspaket/oft-gestellte-fragen#ziel_0_36 oder unter Telefon 0221/96443401.

Vom Jobcenter erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihr Einkommen. Diese muss dem Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe beigefügt werden. Der Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe muss beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Bildung und Teilhabe, Köln-Pass, Wiener Platz 2a, 51065 Köln gestellt werden.

Wenn Sie Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, schicken Sie den Antrag, zusammen mit dem aktuell gültigen Leistungsbescheid, an das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Bildung und Teilhabe, Köln-Pass, Wiener Platz 2a, 51065 Köln.